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   BGH, 14.03.2000 - X ZR 199/97   

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https://dejure.org/2000,4825
BGH, 14.03.2000 - X ZR 199/97 (https://dejure.org/2000,4825)
BGH, Entscheidung vom 14.03.2000 - X ZR 199/97 (https://dejure.org/2000,4825)
BGH, Entscheidung vom 14. März 2000 - X ZR 199/97 (https://dejure.org/2000,4825)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Was muss ein Baugrundsachverständiger bei einem Schadstoffgutachten untersuchen? (IBR 2000, 618)

Papierfundstellen

  • ZfBR 2000, 399
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.06.1997 - V ZR 115/96

    Umfang des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung bei einem Grundstücksverkauf

    Auszug aus BGH, 14.03.2000 - X ZR 199/97
    Bei der für die Berechnung von Vermögensschäden grundsätzlich maßgeblichen Differenzmethode, die auch das Berufungsgericht angewendet hat, sind nicht alle Vorteile berücksichtigungsfähig, die durch die Nichterfüllung vertraglicher Pflichten adäquat kausal verursacht sind; wie der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in seiner Entscheidung vom 6. Juni 1997 (BGHZ 136, 52, 54 m.w.N.) in Zusammenfassung der bisherigen ständigen Rechtsprechung näher ausgeführt hat, sind Vorteile nur insoweit zu berücksichtigen, als dies dem Sinn und Zweck der geltend gemachten Schadensersatzpflicht entspricht; die Vorteilsausgleichung setzt daher eine Zuordnung des jeweiligen Vorteils zu einer bestimmten Schadensposition voraus, was eine Bewertung erfordert, ob und inwieweit ein bestimmter Vorteil einem bestimmten Nachteil seiner Art nach entspricht und mit ihm in einem qualifizierten Zusammenhang steht, der beide zu einer Rechnungseinheit verbindet.

    Dabei kann gegebenenfalls auch der ebenfalls in ständiger Rechtsprechung anerkannte (vgl. BGHZ 136, 52, 56 m.w.N.) Wertungsgesichtspunkt, daß Verträge des Geschädigten mit Dritten den Schädiger insoweit nicht entlasten dürfen, als sich darin besondere Bemühungen des Geschädigten oder ein überwiegendes Eigeninteresse des dritten Vertragspartners verwirklichen, zu berücksichtigen sein.

  • BGH, 18.12.1997 - VII ZR 342/96

    Abwälzung der Schadensersatzpflicht des Hauptunternehmers wegen verzögerter

    Auszug aus BGH, 14.03.2000 - X ZR 199/97
    Die Lehre von der Adäquanz schließt eine Schadenszurechnung nur aus, soweit der Schadenseintritt außerhalb jeder Lebenserfahrung liegt (st. Rspr., etwa BGH, Urt. v. 18.12.1997 - VII ZR 34/96, BGHR VOB/B § 6 Nr. 6 - Schaden 1).
  • BGH, 29.06.1989 - III ZR 92/87

    Amtspflichten des Urkundsbeamten bei Zustellungen im Mahnverfahren;

    Auszug aus BGH, 14.03.2000 - X ZR 199/97
    Ein solches weiteres Zurechnungskriterium bildet bei unerlaubter Handlung der sogenannte Rechtswidrigkeitszusammenhang bzw. der Schutzzweck der verletzten Norm (st. Rspr., etwa BGH, Urt. v. 29.6.1989 - III ZR 92/87, NJW 1990, 176, 178).
  • BGH, 18.12.1969 - VII ZR 121/67

    Steuerersparnis als anzurechnender Vorteil beim Schadensersatz

    Auszug aus BGH, 14.03.2000 - X ZR 199/97
    Für die insoweit vorzunehmende Vorteilsausgleichung bedeutete dies, daß nur ein Anteil des Verkaufserlöses berücksichtigt werden dürfte, welcher dem Verursachungsbeitrag der Beklagten zu 2 entspricht (vgl. BGH, Urt. v. 18.12.1969 - VII ZR 121/67, NJW 1970, 461 f.).
  • BGH, 30.01.1990 - XI ZR 63/89

    Begrenzung des Haftungsumfangs durch den Schutzzweck der verletzten Norm

    Auszug aus BGH, 14.03.2000 - X ZR 199/97
    Es ist deshalb sachgerecht, auch bei Verletzung einer vertraglichen Pflicht den in Betracht kommenden Schadensersatzanspruch auf den Schaden zu begrenzen, den die verletzte Pflicht verhindern sollte (BGH, Urt. v. 30.1.1990 - XI ZR 63/89, NJW 1990, 2057, 2058; v. Caemmerer, Das Problem der überholenden Kausalität, 1962, S. 30 ff.; Staudinger/Schiemann, BGB, 1998, § 249 BGB Rdn. 27 ff. m.w.N.).
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